Mitglieder der ASIIN e.V.
Die ASIIN e.V. ist ein gemeinnütziger, mitgliedergetragener Verein mit vier gleichberechtigten Mitgliedsgruppen. Zu ihren Mitgliedern gehören Fakultäten und Universitäten, Fachbereichstage und die Mitgliedergruppe der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) in der HRK, technisch-naturwissenschaftliche Vereine, berufsständische Organisationen und Wirtschaftsverbände.
Die ASIIN fokussiert sich in ihren Qualitätssicherungsverfahren auf die Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften, die Informatik, Mathematik und Medizin. Dieser Fokus spiegelt sich auch in ihren Mitgliedern wieder.
Eine Vorstellung der Mitglieder finden Sie hier:
Gruppe der Universitäten und Fakultätentage
- Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten e.V. (4ING)
- Mathematisch-Naturwissenschaftlicher Fakultätentag (MNFT)
Gruppe der Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Fachhochschulen und Fachbereichstage
- Fakultäten- und Fachbereichstag Wirtschaftsingenieurwesen e.V. (FFBT WI)
- Gruppe der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
- Konferenz der Fachbereichstage e.V. (KFBT)
Gruppe der technisch-naturwissenschaftlichen Vereine und berufsständischen Organisationen
- Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e.V. (BDG)
- Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI)
- Deutsche Physikalische Gesellschaft e.V. (DPG)
- Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)
- Ingenieur-Pädagogische Wissensgesellschaft e.V. (IPW)
- Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland e.V. (VBIO)
- Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE)
- Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure e.V. (VWI)
- Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI)
- Zentralverband der Ingenieurvereine e.V. (ZBI)
- Zentralverband Deutscher Ingenieure e.V. (ZDI)
Gruppe der Wirtschaftsverbände und -unternehmen sowie Spitzenverbände der Sozialpartner
- Grünecker Patent- und Rechtsanwälte
- Robert Bosch GmbH
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
- Formelle Bestätigung der Vorstandsmitglieder.
- Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr.
- Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes.
- Entlastung des Vorstandes.
- Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit der Jahresbeiträge und Umlagen. Bei Abstimmungen hierüber hat abweichend von § 6 Nr. 1 jedes zahlende Mitglied eine Stimme.
- Beschlussfassungen über Änderungen der Satzung und Auflösung des Vereins.
- Beschlussfassungen über wichtige, den Verein betreffende Themen wie z. B. die Eingrenzung oder Ausweitung der Vereinsaktivitäten.
- Beschlussfassungen über Geschäftsordnungen.
Die Mitgliedschaft im Verein können Organisationen beantragen, die sich einer der vier Mitgliedergruppen zuordnen können. Der Beitritt von Personen ist nicht möglich. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft gibt Frau Habermann gerne Auskunft.