Gutachtergruppen
Die Basis für jede Akkreditierungsentscheidung bildet die Bewertung des jeweiligen Studiengangs durch eine fachlich passende und ausgewiesene Gutachtergruppe, die sich aus Vertretern der Hochschulen, der Wirtschaft/Berufspraxis und der Studierendenschaft zusammen.
Zur Vorbereitung von Gutachtern und Gremienmitgliedern auf die Teilnahme an Begutachtungen hat die ASIIN spezielle Einarbeitungs- und Schulungsangebote entwickelt. Das Konzept ist zweiteilig und umfasst einerseits das Angebot spezifischer, periodisch wiederkehrender Schulungen für die Gutachtertätigkeit sowie andererseits ein informelles Mentoring, bei dem in konkreten Verfahren unerfahrene und erfahrene Gutachter zusammenarbeiten.
Die ASIIN greift bei der Auswahl der Gutachter auf ihren Gutachterpool zurück, in den unabhängig von einem konkreten Verfahren potentielle Gutachter aufgrund definierter Kriterien und in der Regel auf Vorschlag der Mitgliederorganisationen oder anderer facheinschlägiger Institutionen aufgenommen werden. Im Anschluss an die Nominierung der Gutachter durch die jeweiligen Fachausschüsse, wird die Zusammenstellung des Gutachterteams im konkreten Fall durch das Präsidium der Akkreditierungskommission überprüft und die Auditorengrupppe offiziell berufen. Bei der Nominierung von Gutachtern aus der Studierendenschaft wird in der Regel der studentische Akkreditierungspool für Verfahren in Deutschland einbezogen.
Alle Gutachter müssen sich, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen, dazu verpflichten, verfahrensbezogene Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit betrifft neben den eingereichten Antragsunterlagen grundsätzlich auch die im Verlauf des Akkreditierungsverfahrens gesammelten Informationen.