Zertifizierung von Institutionen

Warum eine institutionelle Zertifizierung?

Die institutionelle Zertifizierung bietet Weiterbildungseinrichtungen – ob hochschulisch oder nicht-hochschulisch – die Möglichkeit, ihr internes Qualitätsmanagement auf den Prüfstand zu stellen und nach anerkannten Standards zu validieren. Eine zertifizierte Einrichtung beweist, dass sie ihre Bildungsangebote kontinuierlich überprüft, verbessert und im Einklang mit den internationalen Qualitätsstandards entwickelt.

Mit der Zertifizierung durch die ASIIN erhalten Institutionen:

  • Ein anerkanntes Zertifikat als Qualitätsnachweis ihrer Bildungsangebote (Niveaustufen 5 bis 8 des Europäischen Qualifikationsrahmens, EQR).
  • Ein gestärktes Vertrauen von Studierenden/Lernenden, Unternehmen und Partnern.
  • Die Möglichkeit, sich selbst und ihre Bildungsangebote zu zertifizieren (Selbstzertifizierungsstatus).
  • Eine strategische Weiterentwicklung durch externe Evaluation und Expertenfeedback.

Qualitätsstandards – Transparenz und Verbindlichkeit

Die Zertifizierung basiert auf klar definierten Qualitätsstandards, die sich an den „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG) orientieren. Sie umfassen:

  • Strategische Ausrichtung und Qualitätsmanagement: Entwicklung, Umsetzung und kontinuierliche Verbesserung der Bildungsangebote.
  • Lehre und Lernen: Didaktische Konzepte, Prüfungsverfahren und Anerkennung von Kompetenzen.
  • Ressourcenmanagement: Personelle, materielle und infrastrukturelle Rahmenbedingungen.
  • Transparenz und Dokumentation: Klare, nachvollziehbare Prozesse und Veröffentlichung von relevanten Informationen.

Die vollständigen Standards sind hier einsehbar:

Standards für die Zertifizierung von Weiterbildungseinrichtungen

Der Zertifizierungsprozess – Schritt für Schritt

  1. Antragstellung: Einreichen des Antragsformulars sowie grundlegender Informationen zur Institution und ihrem Qualitätsmanagement.
  2. Vertragsschluss: Abschluss eines Vertrages für das Zertifizierungsverfahren
  3. Selbstbewertung: Erstellung eines Berichts zur Darstellung der bestehenden Qualitätssicherungsmechanismen.
  4. Stichprobenprüfung: Auswahl und Begutachtung von Bildungsangeboten zur Evaluierung der internen Prozesse.
  5. Vor-Ort-Begehung: Gespräche mit relevanten Akteuren, Dokumentensichtung und Bewertung durch ein Expert:innenteam.
  6. Zertifizierungsentscheidung: Erstellung eines Gutachtens und Entscheidung der Zertifizierungskommission.
  7. Zertifikatserteilung: Bei erfolgreicher Zertifizierung wird das ASIIN-Zertifikat verliehen.

Das Zertifikat – Mehrwert durch Selbstzertifizierung

Ein besonderer Vorteil der institutionellen Zertifizierung ist der Selbstzertifizierungsstatus. Damit sind zertifizierte Einrichtungen nicht nur berechtigt, das Siegel zu führen, sondern können dieses auch auf ihre eigenen Bildungsangebote anwenden – ohne für jedes einzelne eine gesonderte externe Zertifizierung durchlaufen zu müssen.

Voraussetzungen für den Selbstzertifizierungsstatus:

  • Nachweis eines funktionierenden internen Qualitätsmanagementsystems.
  • Regelmäßige Evaluation und Weiterentwicklung der Bildungsangebote.
  • Einhaltung der ASIIN-Standards zur Qualitätssicherung.

Erneuerung und Monitoring

Die Zertifizierung gilt für sechs Jahre (bei Re-Zertifizierung acht Jahre). Ein externes Monitoring stellt sicher, dass die Qualitätsstandards kontinuierlich eingehalten werden. Alle drei bis vier Jahre erfolgt eine Überprüfung durch eine Stichprobenbewertung.

Möchten Sie Ihre Weiterbildungseinrichtung zertifizieren lassen? Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen: hermes@asiin.de