Qualitätssiegel
Begutachtungsverfahren als Basis für die Vergabe des Siegels der deutschen Stiftung Akkreditierungsrat
Die Systemakkreditierung ist durch ein zweistufiges Verfahren gekennzeichnet:
Phase 1: Die Begutachtung und Erstellung eines Akkreditierungsberichts mit Beschluss- und Bewertungsempfehlung nach den in der Musterrechtsverordnung bzw. deren Umsetzung in Landesrecht festgelegten Standards wird von der ASIIN organisiert.
Phase 2: Die Zuständigkeit für die Akkreditierungsentscheidung liegt hingegen beim Akkreditierungsrat. Auf Antrag der Hochschule entscheidet der Akkreditierungsrat über die Akkreditierung eines Studiengangs bzw. eines hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems. Die Entscheidung erfolgt auf der Grundlage des Akkreditierungsberichts, wobei eine begründete Abweichung von der Gutachterempfehlung möglich ist.
Bei der Benennung von Gutachtern richtet sich die ASIIN nach den „Leitlinien zu der Benennung von Gutachterinnen und Gutachtern und der Zusammenstellung von Gutachtergruppen für Akkreditierungsverfahren“ (Entschließung der 23. Mitgliederversammlung der HRK am 14. November 2017, aktualisiert in der 24. Mitgliederversammlung der HRK am 24. April 2018).
Bei der Erstellung des Gutachtens werden die Vorgaben des Akkreditierungsrates genutzt.
Institutionelle Akkreditierung unter Verwendung der ASIIN-Qualitätskriterien
Im Verfahren einer institutionellen Akkreditierung muss eine Hochschule oder ein alternativer Bildungsanbieter zeigen, dass sie / er eine Überprüfung des Bereichs Studium und Lehre im Rahmen ihres / seines internen Qualitätsmanagements durchführt. Dabei ist in der institutionellen Akkreditierung neben der Darstellung und Dokumentation des Qualitätsmanagements im Bereich Studium und Lehre ebenso der Nachweis von dessen Wirksamkeit erforderlich.
Ziel des institutionellen Akkreditierungsverfahrens ist es, eindeutig festzustellen, ob das Qualitätsmanagementsystem einer Hochschule oder eines alternativen Bildungsanbieters die Anforderungen der einzelnen Qualitätskriterien erfüllt. Auf Basis der ASIIN-Kriterien für die Institutionelle Akkreditierung kann das sogenannte ASIIN-Systemsiegel erworben werden, welches bestätigt, dass die Hochschule oder der alternative Bildungsanbieter die Rahmenbedingungen und Anforderungen für gute Lehre und erfolgreiches Lehren gewährleistet.
Die Institutionelle Akkreditierung zur Vergabe des ASIIN-Systemsiegels ist ein internationales Angebot, das unabhängig von einzelstaatlichen Vorgaben konzipiert ist. Auf Wunsch steht das Angebot auch deutschen Hochschulen zur Verfügung – ggf. in Koordination mit anderen Verfahren der System- und Programmakkreditierung –, um den Erkenntnisgewinn aus diesem Ansatz für die interne Weiterentwicklung nutzen zu können.
Der Ablauf des Verfahrens gestaltet sich wie folgt:
Details zu dem Verfahrensablauf finden Sie in den Kriterien für die Akkreditierung von Institutionen – Systemsiegel der ASIIN.
Im Hinblick auf die Entwicklungsperspektiven eines Qualitätsmanagementsystems verfügt die ASIIN zudem über das eigens dafür entwickelte sog. Reifegradmodell, das verwendet werden kann, um Bewertungen zum erreichten Grad der Kriterienumsetzung zu ermöglichen und Ansatzpunkte zu dessen Weiterentwicklung/Verbesserung zu identifizieren. Da das Reifegradmodell inhaltlich auf den Kriterien für die institutionelle Akkreditierung aufbaut, können auf Wunsch der Hochschule oder des alternativen Bildungsanbieters beide Verfahrensarten selbstverständlich miteinander kombiniert werden.