Die Kriterien der ASIIN für die Akkreditierung von Studiengängen
Die Vergabe eines Siegels für Studiengänge beruht auf definierten Qualitätskriterien, die als Bewertungsmaßstab ein Akkreditierungsverfahren leiten.
Die vorliegenden Qualitätskriterien für die Akkreditierung von Studiengängen geben Auskunft über
- die Grundsätze, nach denen die Akkreditierungsverfahren zu gestalten sind
- und über die Anforderungen, denen Studienprogramme genügen müssen, um ein gewähltes Qualitätssiegel zu erhalten.
Die Kriterien der ASIIN für die Akkreditierung von Studiengängen werden in regelmäßigen Abständen einer kritischen Revision unterzogen und an aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse aus der Akkreditierungsarbeit angepasst. Anwendung findet immer jene Fassung, die zum Zeitpunkt der Eröffnung eines Akkreditierungsverfahrens - dem Vertragsschluss über ein Verfahren - in Kraft ist.
Handreichung zur unseren Grundsätzen, Verfahrensregeln und Definitionen
Für alle Siegel für Studiengänge haben wir die gemeinsamen Grundsätze unserer Arbeit, die allgemeinen Verfahrensregeln und die Definitionen, von denen wir ausgehen in einer zentralen Handreichung zusammengefasst:
Kriterien für das Siegel der Stiftung Akkreditierungsrat
Die rechtliche Grundlage des neuen Systems bilden der Studienakkreditierungsstaatsvertrag und die Musterrechtsverordnung bzw. die Landesrechtsverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Bitte besuchen Sie die Seiten der Stiftung Akkreditierungsrat für weitere Informationen.
Kriterien für das Fach-Siegel der ASIIN für Studiengänge
Die Qualitätsanforderungen, die für eine Vergabe des Fachsiegels der ASIIN für Studiengänge der Technik- und Naturwissenschaften mit ihren interdisziplinären Ausprägungen z. B. in die Wirtschaftswissenschaften sind in der folgenden Handreichung dokumentiert:
0.3 Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen – Fachsiegel der ASIIN
Kriterien für strukturierte Promotionsprogramme
Ab dem 16. März 2021 werden strukturierte Promotionsprogramme, die das ASIIN Fach-Siegel beantragen, auch anhand der „Zusätzlichen Kriterien für strukturierte Promotionsprogramme“ evaluiert. Die Kriterien stützen sich wesentlich auf die “Salzburg II Empfehlungen” und orientieren sich auch an den Empfehlungen des deutschen Wissenschaftsrates. Weitere Anpassungen und Ergänzungen haben sich aus den internen Diskussionen mit der ASIIN-Akkreditierungskommission und ihren 14 Fachausschüssen ergeben. Individuelle Promotionsvereinbarungen sind nicht Gegenstand von Akkreditierungsverfahren und werden daher nicht von diesen Kriterien erfasst. Derzeit liegt nur eine englische Fassung vor.
Fachspezifische Ergänzende Hinweise
Zu den oben genannten allgemeinen Qualitätskriterien für die Erlangung eines ASIIN-Fachsiegels liegen für die einzelnen Fachkulturen sogenannte Fachspezifische Ergänzende Hinweise (FEH) vor. Diese werden in das Verfahren zur Vergabe unseres Fachsiegels einbezogen. Die FEH gelten ausschließlich für das ASIIN-Fach-Siegel für Studiengänge und darauf aufbauende europäische Fachlabels. Für die Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates in Deutschland finden die FEH keine Anwendung.
FEH 01 - Maschinenbau/Verfahrenstechnik
FEH 02 - Elektro-/Informationstechnik
FEH 03 - Bauingenieurwesen, Geodäsie und Architektur
FEH 05 - Materialwissenschaften, Physikalische Technologien
FEH 06 - Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften
FEH 07 - Wirtschaftsinformatik
FEH 08 - Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften
Der Fachausschuss 14 - Medizin hat die WFME Global Standards 2015 als FEH für Akkreditierungsverfahren von Humanmedizin-Studiengängen übernommen.
Handreichung zu Sicherheitsstandards in Laboren
ASIIN führt regelmäßig Akkreditierungsverfahren für naturwissenschaftliche Studiengänge durch, in denen die praktische Laborarbeit ein wesentlicher Bestandteil ist. Bei der Durchführung dieser Verfahren bewerten die Gutachterinnen und Gutachter die Qualität und Quantität der technischen Ausstattung der Labore und die Sicherheitsstandards. Gerade bei internationalen Verfahren ist dieser Aspekt immer wieder ein ernsthafter Diskussionspunkt.
Um den Gutachtergruppen die Beurteilung der Sicherheitsstandards in Laboren zu erleichtern, haben die Fachausschüsse 09 – Chemie, Pharmazie und 10 – Biowissenschaften eine Handreichung als Ergänzung zu den jeweiligen fachspezifischen ergänzenden Hinweisen (FEH) erstellt, damit transparent ist, welche Sicherheitsstandards im internationalen Maßstab notwendig sind.