Kriterien für Typ-1-Evaluationen: Qualitätssicherung Studium und Lehre nach ESG
Für diesen Evaluationstypus nutzen wir in der Regel die jeweils passenden Kriterien der ASIIN als Vergleichsmaßstab, die auch der Akkreditierung oder Zertifizierung von Bildungsangeboten (Programme, Module oder Lehrgänge) bzw. von Bildungseinrichtungen zugrunde liegen. Auch die Verfahrensgrundsätze aus diesen Kriteriendokumenten werden – soweit auf die Evaluation übertragbar – angewandt.
- Reifegradmodell für Bildungseinrichtungen, dokumentiert in den Kriterien zur Vergabe des ASIIN-Systemsiegels - Rahmenbedingungen für gute Lehre und erfolgreiches Lernen / Criteria for the ASIIN System Seal, Requirements for Good Teaching and Successful Learning (institutionelles Siegel / Systemsiegel der ASIIN)
- Allgemeine Qualitätskriterien und fachliche Qualifikationsprofile für Studiengänge dokumentiert in den Kriterien und Verfahren für das Fachsiegel der ASIIN für Studiengänge und den zugeordneten sog. Fachspezifischen Ergänzenden Hinweisen (FEH)
- Qualitätskriterien für Module und Lehrgänge dokumentiert in den Standards für die Zertifizierung von Weiterbildungsangeboten der ASIIN.
Darüber hinaus prüfen wir gerne für Sie, ob wir eine Typ-1-Evaluation zu einem akademischen Studienangebot oder zu Ihrer Institution anhand eines Kriteriensets einer dritten Partei konzipieren können – z. B. einer staatlichen oder internationalen Einrichtung. Alle Kriterien, die für eine Typ-1-Evaluation genutzt werden, müssen ESG-konform sein. Diese Konformität wird in der Vorbereitungsphase von ASIIN überprüft. Unter diesem Ansatz können nur Evaluationen durchgeführt werden, die sich auf akademische Studienangebote oder Hochschulen beziehen.
Statt eines Siegels oder Zertifikats steht am Abschluss einer derartigen Evaluation ein Gutachten, das darüber Auskunft gibt, inwieweit das Studienangebot mit den gewählten Qualitätskriterien entspricht bzw. welche Schwächen Verbesserungspotentiale in dieser Hinsicht auszumachen sind.
Im konkreten Angebot für Ihren Evaluationsauftrag beschreiben wir in Abstimmung mit Ihnen, welche Evaluationskriterien zum Einsatz kommen und welche Verfahrensschritte vorgesehen sind.
Typ-1-Evaluationen unterliegen den ESG
Bei Typ-1-Evaluationen organisieren wir das Verfahren für Sie dergestalt, dass die Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG) abgedeckt sind. Dazu gehört in diesen Fällen auch die Veröffentlichung der Evaluationsgutachten.