Merkblatt zum neuen Akkreditierungssystem in Deutschland

Aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2016 wurde das deutsche Akkreditierungssystem in wesentlichen Punkten umgestaltet und auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Ab dem 1. Januar 2018 geschlossene Akkreditierungs-Verträge zwischen Hochschule und Agentur unterliegen diesem neuen Recht.

Die wesentlichen Änderungen, die sich für Sie als Hochschule ergeben, können Sie unserem "Merkblatt zum neuen Akkreditierungssystem in Deutschland" entnehmen.

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