Agency Review für EQAR-Registrierung

Grundlage der Qualitätssicherung von Studienprogrammen und Qualitätsmanagementsystemen von Hochschulen in der European Higher Education Area sind die „Standards and Guidelines of Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG)“ in der jeweils gültigen Fassung. Mit den ESG haben die europäischen Bildungsminister das Fundament für ein länderübergreifendes Qualitätsverständnis von Hochschulbildung geschaffen, dessen Umsetzung den in der EHEA agierenden Qualitätssicherungsagenturen obliegt.

Damit das gelingt – und als Folge im Idealfall Qualitätsbewertungen, Akkreditate und Zertifikate länderübergreifend vergleichbar und transparent sind –, müssen die Qualitätssicherungsagenturen Institutionell, strukturell und operativ den Anforderungen der ESG entsprechen. Über die Einhaltung der ESG durch die im Europäischen Hochschulraum tätigen Agenturen wacht das European Quality Assurance Register (EQAR) – eine europäische Institution, welche in einem regelhaften Verfahren überprüft, ob antragstellende Agenturen die Anforderungen für die Aufnahme in das Register einhalten. Dieses Verfahren, das Agency Review, verfolgt damit den Zweck, länderübergreifend einheitliche Prinzipien und Praktiken der Qualitätssicherung im Hochschulbereich auf Programm- wie auf institutioneller Ebene sicherzustellen.

So durchlaufen Qualitätssicherungsagenturen, die in der EHEA aktiv sind, ein „Peer Review“ auf Basis der ESG. Das Review wird nach den Vorgaben des EQAR, wie sie in den Procedures For Applications niedergelegt sind, durchgeführt. Organisation und Durchführung obliegen einem dafür qualifizierten „Coordinator“ wie der ASIIN, welche die maßgeblichen Anforderungen gemäß den EQAR-Richtlinien und speziell dem einschlägigen EQAR Policy-Paper erfüllt.

ASIIN ist der Partner Ihrer Wahl zur Durchführung Ihres Reviews.

Verfahrensablauf und -dauer

Die Verfahrensschritte von der Antragstellung bis zur Entscheidung des Register Committee über die Aufnahme in das Register sind auf der EQAR-Website detailliert beschrieben. Darauf sei hier summarisch verwiesen.

Die zeitliche Dauer des Verfahrens liegt bei stringentem Ablauf unter strikter Einhaltung der Fristen durch die Beteiligten bei ca. 12 bis 18 Monaten. Ein tabellarischer Überblick über die zeitliche Planung der wesentlichen Verfahrensschritte findet sich ebenfalls auf der EQAR-Website.

Nach Abstimmung des Review Reports zwischen Coordinator, Expert Panel und der antragstellenden Agentur/Qualitätssicherungseinrichtung entscheidet das Register Committee des EQAR über den Antrag. Der volle Autorisierungs-/Registrierungszeitraum (ggf. nach Behebung von Defiziten) beträgt fünf Jahre.

Antragstellung

Der Antrag zur EQAR-Registrierung kann auf der EQAR-Webseite gestellt werden. Bei Fragen zu Ihrer Antragstellung unterstützen wir Sie gerne.